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Fortführungsprognose für Tech-Startups incl. Robotik

Der Verfasser dieser Website betreibt dieselbe eher hobbymäßig. Primär unterstützt er Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Spezialanlässen wie Fortführungsprognosen, Unternehmensbewertungen und Sanierungsgutachen. Hintergrund ist der, dass Steuerberater und Wirtschaftsprüfer von Hause ein Tagesgeschäft mit vielen Mandanten betreiben. Spezialanlässe aber schnell mehrere Tage Zeit beanspruchen. Zudem handelt es sich um selten vorkommende Aufgabenstellungen, so dass hier zusätzlich ein wenig die Erfahrung fehlen mag bzw. der mit einer Fortbildung verbundene Aufwand sich nicht rechtfertigen ließe. Daher bedient man sich eines Spezialisten wie ich es bin.


Gründsätzliches

Unternehmen müssen dann Insolvenz anmelden, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt (§ 19 Überschuldung). Der klassische Grund “Überschuldung” kann geheilt werden. Dies z.B. durch neues Eigenkapital, Nachrangerklärungen oder aber auch durch neue ausreichende Liquidität auf Sicht von mindestens 12 Monate. Diese Liquidität muß aktuell noch nicht vorliegen, was für Startups von Bedeutung sein kann (Finanzierungsrunden). Zudem ist zu unterscheiden zwischen Zahlungsaufstockung und Zahlungsunfähigkeit. Dies alles muß mit einer positiven Fortführungsprognose, auch Fortbestehungsprognose genannt, dargestellt werden.

Aus Sicht des Verfassers der Fortführungsprognose ist seine Haftung von Relevanz. Denn der Auftraggeber denkt an die Haftung eines Dritten und will sich selber schadlos stellen, wenn es trotz positiver Fortführungsprognose zu einer Insolvenz kommt. (Daher stellen Kreditinstitute Darlehen in Aussicht, wenn eine positive Fortführungsprognose vorliegt. Ansonsten würden sie Gelder ihrer Sparer quasi veruntreuen und könnten nicht auf einen Dritten, den Verfasser, verweisen.) Dies alles hat zur Folge, dass der Verfasser sich auf keinem Fall Fahrlässigkeit vorwerfen lassen will. D.h. er muß tiefer ins Detail. Somit fallen einige Tage bzw. bei größeren Fällen Wochen an.

Kompromiss für KMU

Während die “großen” Fällen streng nach den einschlägigen Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer erstellt werden, bieten sich für KMU Gutachten “in Anlehnung…” an. Es ist offensichtlich, dass ein KMU mit 1 Mio. Euro Umsatz und Wunsch nach einem Neukredit über 150.000 € keine 20.000 € ausgeben sollte. Dies muß vorab aber mit allen Beteiligten abgesprochen werden.

Tech-Startups sind anders

Sehr wichtig erscheint der Hinweis, dass der Autor einer Fortführungsprognose neben dem Fachwissen – gerade bei Tech-Startups – auch über Tech-Verständnis und optimistischer Einschätzung verfügen sollte. Denn häufig genug geht es darum ob ein Glas halbleer oder halbvoll ist. Jemand wie ich hat zudem umfangreiche Branchenstudien im Hinterkopf, die er zitieren kann um eine scheinbar optimistische Zukunftsprognose glaubwürdig zu rechtfertigen. Vor allem geht darum stringent zu argumentieren – gerade bei optimistischen Einschätzungen.

Hier stellt sich das Beratungsunternehmen des Autors vor.

(Zum Beitragsbild: Welcher klassische Wirtschaftsprüfer hat vergleichbare Quellen zur Hand?)

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