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Roboter sollen in die Rente einzahlen – CDU-Forderung ist nicht logisch

Angesichts des demographischen Wandels fordert die CDU, dass Roboter in die Rentenkasse einzahlen sollen (Link), auch “Robotersteuer” genannt. Derartige Forderungen werden immer wieder formuliert, z.T. von Wissenschaftlern oder auch von prominenten Wirtschaftsvertretern. Nachfolgend eine recht spontane Erwiderung.


Grundsätzliches

Vorweg möchte möchte ich darauf hinweisen, dass es neben den im Rahmen dieses Blogs behandelten Industrierobotern und Cobots auch virtuelle Roboter gibt. Unter “Robotic Process Automation” (RPA) werden Bots für die Verwaltung etc. verstanden. Diese dürften den Arbeitsmarkt stärker beeinflussen als unsere mechanischen Roboter. Dies zeigt sich u.a. an der von der Industrierobotik kaum erreichten Börsenbewertung des RPA-Anbieters Uipath. Das Unternehmen Uipath wird derzeit, obwohl ein Startup, ein Wert von 20 Mrd. US-$ zugestanden. Daher sollten ggfs. auch Software-Lizenzen Rentenbeiträge zahlen.

Die Argumentation, dass die Rentenkassen gefüllt werden müssen, zeigt, dass es sich bei unserem Umlagesystem um ein Schneeballsystem handelt. Das reinkommende Geld wird gleich wieder ausgegeben. Es erfolgt keinerlei Deckung. Dies ist bekannt, doch möchte ich nochmals darauf hinweisen. Schließlich kann ich es mir nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass die CDU als Regierungspartei 16 Jahre Zeit hatte das Rentensystem nachhaltig zu reformieren, es aber nicht getan hat.

Rechenbeispiel: Arbeitnehmer gehen in Renten und werden durch Roboter ersetzt

Dieses Beispiel soll zeigen, weshalb die Forderung sachlich nicht haltbar ist. Ihre Grundannahme ist falsch. Hierzu unterstelle ich, dass an einem Arbeitsplatz in der Fertigung bislang 3 Mann im Schichtdienst tätig waren. Alle drei gehen gleichzeitig in Rente und fallen somit als Beitragszahler aus. Bislang, so die Annahme, verdiente jeder 40.000 € brutto p.a., in Summe also 120.000 € p.a. Bei einem derartigen Einkommen hat der Arbeitgeber grob 8.000 € Sozialabgaben zu zahlen. Ohne Nebenkosten (Kantine, Sozialräume, Personalverwaltung etc.) betrugen die Personalkosten bislang also 144.000 €. Diese haben den Gewinn gemindert und fallen künftig weg.

Jetzt kauft das Unternehmen einen Roboter. Die Amortisationszeiten eines Roboters betragen häufig nur 1 Jahr. Daher können wir hier Investitionskosten von 144.000 € unterstellen. Gemäß der Abschreibungstabellen ist der Roboter in sechs gleichen Jahresraten abzusetzen. D.h. der Gewinn mindert sich p.a. um 24.000 €. Im Vergleich zum Personaleinsatz steigt somit der Gewinn des Unternehmens um 120.000 € (144.000 € wegfallende Personalkosten ./. 24.000 € AfA). Eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zahlt in Deutschland grob 30% Steuern- Der Staat erhält also zusätzliche Steuern i.H.v. 36.000 €.

Die drei Arbeitnehmer haben zuvor (Kinder waren aus dem Haus) zusammen 7.000 € Lohnsteuer gezahlt. Hinzu kommen die bisherigen Einzahlungen in die Rentenkasse. Denn die Argumentation der CDU lautet ja, wir haben immer weniger Beitragszahler und die Roboter sollen diese ersetzen. Incl. Arbeitgeberanteil flossen von jedem Arbeitnehmer 7.500 € in die Rentenkasse. Bei drei Mitarbeitern verliert der Staat somit 22.500 € +7.000 € Lohnsteuer p.a. Der Roboter zahlt folglich während der ersten sechs Jahre jährlich 6.000 € zusätzlich. Ab dem Jahr 7 entfällt die Abschreibung, so dass er dann 14.000 € zusätzlich einzahlt. Zudem erwartet er später keine Rente. Er hilft also das fragile System zu stabilisieren.

Conclusion

Wie gezeigt, profitiert die Allgemeinheit bereits durch den Robotereinsatz. Durch den Robotereinsatz erhöhen sich die Steuereinnahmen. Systembedingt ist dies auch kein Problem, da das Defizit der Rentenkasse heute bereits eifrig über Steuern gedeckt wird. Es erfolgt also eine Quersubventionierung. Die CDU-Forderung ist nicht logisch.

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