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AllgemeinFinanzierung

KMU-Finanzierung in schwierigen Zeiten

Im Nachgang zum gestrigen Beitrag über die schwachen Branchenzahlen am Beispiel von Universal Robots erhielt ich bestätigendes Feedback. Die Euphorie ist erstmal vorbei und Finanzierer werden vorsichtiger. Ich kann mir vorstellen, dass hierunter auch so manches etabliertes, aber vor allem kleineres Robotik-Unternehmen leidet.


Daher ein Beitrag, der wenig direkt mit Robotik zu tun hat, aber diesen Robotik-Unternehmen wie auch branchenfernen Unternehmen helfen kann. Zielgruppe sind hier gerade kleinere Unternehmen mit vielleicht bis 150 Mitarbeitern. Denn gerade kleineren Unternehmen, so meine Erfahrung als langjähriger Berater, der eng insbesondere mit Sparkassen und anderen Regionalbanken zusammenarbeitet, fehlt hier das Know how. Ihr engster Ansprechpartner ist häufig ihr Steuerberater. Fehlt ihm dieses Know how, ist er überarbeitet oder kann er das betreffende Unternehmen nicht gut und plausibel darstellen, wird es schwieriger. Nachfolgend eine Auflistung von Optionen, die weniger bekannt sind. Und wer Unterstützung möchte, gerne! Ich bin bei der Bafa gelistet, so dass meine Beratung bezuschußt wird. Einfach kurz durchrufen.

Der Staat kann mit Eigenkapital-Ersatz helfen

Insbesondere für KMU sind die “mittelständischen Beteiligungsgesellschaften” (MBG) gedacht. Jedes Bundesland in Deutschland hat eine MBG. Sie gehört i.d.R. mehrheitlich dem Bundesland, Minderheitsgesellschafter sind Banken. So besteht ein Netzwerk. Die MBG helfen nicht nur bei Sprunginvestitionen, sondern auch – häufiger – in schwierigen Fällen. Für ganz kleine Unternehmen gibt es besondere, vereinfachte Programme. Konkret geben sie Mezzanine-Darlehen. Hierbei handelt es sich um endfällige Darlehen, die blanko (ohne Sicherheiten) vergeben werden. Im Gegenzug wird ein höhrerer Zinssatz verlangt (z.B. 9%). Da das Darlehen von der Hausbank wie Eigenkapital gewertet wird, steigt aber die Bonität, so dass im Finanzierungsmix sich der hohe Zinssatz relativiert. Die Darlehen sind i.d.R. nach 7 Jahren auf einmal zu tilgen. Danach ist die stille Beteiligung oder auch das Genussrecht beendet. Verlangt wird immer ein Businessplan.

(Wer über den scheinbar hohen Zinssatz stöhnt: Die Ausfälle der MBG sind bisweilen hoch. Daher der Zinssatz.)

Fehlende Sicherheiten

Banken verlangen als Gegenleistung für ein Darlehen nicht nur Zins, sondern auch den Glauben an die Kapitaldienstfähigkeit. Um dazustellen, dass Zins und Tilgung verdient werden, ist eine integrierte Planung der kommenden Jahre vorzulegen. Und natürlich will eine Bank auch Sicherheiten haben. Sind diese nicht vorhanden oder nicht in ausreichender Höhe, kann der Staat helfen. Auf Bundesebene gibt es die KfW und auf Landesebene Förder- und Bürgschaftsbanken. KfW und Förderbanken können nur von der Hausbank angesprochen werden. Die Hausbank schaltet diese Institute (auf Nachfrage) ein, wenn ihr die Hände gebunden sind. Die staatlichen Institute geben dann den Kredit und geben hohe Haftungsfreistellungen. D.h. sie übernehmen den Großteil des Risikos. Dafür können die Sicherheiten schwächer sein. Aber die Hausbank trägt ein anteiliges Risiko (ansonsten würde sie alle schwierigen Fälle direkt an die Förderbanken abschieben). Dies hat zur Folge, dass die Hausbank durchaus an das Unternehmen glauben muß, sie aber nur noch wenig mehr ins Feuer gibt bzw. die Relation neues Risiko zur Sicherung der alten Risiken paßt.

Bürgschaftsbanken und -versicherungen

Ist das Geld knapp, sollte jede Möglichkeit genutzt werden. Denkbar ist z.B. eine Anzahlung bei Auftragserteilung zu verlangen. Diese macht aber keinen Sinn wenn der Kunde eine Bürgschaft verlangt. Denn die Hausbank gibt zwar die Bürgschaft, reduziert aber i.d.R. die Kreditlinie um deren Betrag. (Ansonsten würde sie ihr Risiko ja erhöhen.) Hier können Bürgschaftsbanken (auf Landesebene) oder Bürgschaftsversicherungen (z.B. Sparkassen-Organisation oder andere gewerbliche Anbieter) ins Risiko gehen.

“Unternehmen in Schwierigkeiten” (U.i.S.)

Die EU verbietet die Unterstützung von Firmen, deren Eigenkapital größtenteils aufgebraucht ist. Für Unternehmen älter als 3 Jahre gilt vereinfacht: “Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.” Für jüngere Unternehmen mit weniger als 250 MA gilt dies nicht. D.h. U.i.S. sind vom Großteil der Förderkredite ausgeschlossen. Aber es gibt einige Möglichkeiten, wenn der Rest stimmt.

Grundvoraussetzungen

Wer Hilfe benötigt, muß auch etwas für diese tun. Hierzu gehören das Vorlegen von glaubwürdigen Zahlen samt integrierter Planung der kommenden Jahre, aber auch eine Bilanz für 2021. (Wenn das Geschäftsjahr am 31.12. geendet hat.) Wer noch keinen Jahresabschluss hat, sollte sich sputen.

Gestaltungsmöglichkeiten

Zur Not gibt es noch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zu testen. Diese hängen aber vom individuellen Fall ab.

Conclusion

In München lebend (aber bundesweit arbeitend) habe ich erst heute morgen wieder im Radio unseren Ministerpräsidenten Söder gehört: “Wir lassen keinen allein in diesen schwierigen Zeiten.” Bei aller Kritik an vielem, in der Vergangenheit traf diese Aussage – trotz tragischer Ausnahmen – durchaus zu. Ein Versuch ist es allemal wert.

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